Rechtsgebiete - Bauen & Planen

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Dr. Stephan Kronast
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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Philipp Körblein

Der Bau ist der Motor der Wirtschaft. Werte werden geschaffen - oft wird jedoch auch ein Vermögen verbaut. Handwerker erbringen zum Teil erhebliche Vorleistungen, ohne das ihre Werklohnansprüche ausreichend gesichert sind.

Die Aufteilung der zu erbringenden Leistungen auf Bauträger, Architekten, General- und Subunternehmer bildet ein großes rechtliches Gestaltungs- und Problemfeld. Die Vorschriften der VOB und der HOAI neben denen des bürgerlichen Gesetzbuches erfordern Erfahrung und Sachkenntnis.

Wenn Sie als Bauherr für Ihr gutes Geld mangelhafte Leistungen erhaltenen, ist dies nicht nur ärgerlich - es kann für Sie zur Existenzbedrohung werden. Wenn Sie von Anfang an von einem in Bausachen erfahrenen Rechtsanwalt vertreten werden, wird er Sie durch die Fülle der tatsächlichen, wirtschaftlichen und vor Allem rechtlichen Probleme führen. Eine gerichtliche Auseinandersetzung kann so bereits im Vorfeld abgewendet, Sie muss aber dann auch nicht gescheut werden.