Rechtsgebiete - Versicherung & Schaden

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Helmut Heckel
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Tobias Geisler

Die Hilfe eines Anwalts ist wichtig. Im täglichen Leben werden Sie oft benachteiligt, weil Sie Ihre Rechte nicht kennen. Das zeigt der nächste Fall.

Sie haben eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen. Das Antragsformular hat der Versicherungsagent für Sie ausgefüllt. Dabei haben Sie erzählt, dass Sie vor 3 Jahren wegen Rheuma behandelt worden sind. Der Agent hat gesagt, dass Sie Bagetellkrankheiten nicht angegeben müssen und für Sie angekreuzt: "Ich war in den letzten 5 Jahren nicht in ärztlicher Behandlung und fühle mich gesund".

Ein Jahr später bekommen Sie so einen heftigen Rheuma-Anfall, dass Sie arbeitsunfähig krank werden. Über den Arztbericht erfährt die Versicherung, dass schon einmal wegen Rheuma behandelt worden sind und verweigert die Zahlung. War es ein Fehler dem Agenten zu vertrauen ? Wie würden Gerichte in so einem Fall entscheiden?

Kommen Sie zu uns, damit wir uns für Sie mit der Versicherung auseinandersetzen können. Rechtlich kommt es nämlich nicht auf die Angaben im Antragsformular an, sondern darauf, ob der Agent von Ihrer Vorerkrankung Kenntnis hatte.