Rechtsgebiete - Mieten & Vermieten

Foto: Holger Löhr
Holger Löhr
Foto: Tobias Geisler
Tobias Geisler

Als Vermieter haben Sie es oft nicht leicht.
Im Jahre 2008 kam es in Ihrem Haus zu einem Mieterwechsel. Schon kurz nach Mietbeginn zahlten die Mieter die Miete unpünktlich. Weil Sie keinen weiteren ärger mit den Mietern wollten, haben Sie gegen die verspäteten Zahlungen nichts unternommen.

Nunmehr bezahlen die Mieter trotz mehrfacher Zusicherungen die Miete überhaupt nicht mehr. In einem solchen Fall ist schnelles Handeln unerlässlich.

Wir kündigen für Sie das Mietverhältnis außerordentlich und fristlos. Wir fordern die Gegenseite auf, das Objekt unverzüglich zu räumen und vertragsgemüß an Sie herauszugeben. Sollte binnen der gesetzten Frist keine Räumung erfolgen, werden wir ohne weitere Ankündigung Räumungs- und Zahlungsklage beim zuständigen Amtsgericht für Sie erheben.

Wir gestalten für Sie auch Mietverträge. Abweichend von Standartverträgen setzen wir Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen in ein Vertragswerk um.

Auch als Mieter müssen Sie Ihre Rechte effektiv durchsetzen. Stellen Sie sich vor, sie sind Mieter einer Dachgeschosswohnung und bitten Ihren Vermieter seit Jahren, das undichte Dach abzudichten. Inzwischen zeigen sich Schimmelflecken an den Wänden. Da Ihre Gesundheit darunter leidet, sind Sie entschlossen, das Mietverhältnis sofort zu beenden. .

Wir erklären für Sie die Kündigung und erledigen die zu führende Korrespondenz mit Ihrem Vermieter. Wir begleiten Sie auf Wunsch bei der Wohnungsabnahme vor Ort und fertigen ein Abnahmeprotokoll. Wir beraten Sie zu Fragen der Beweissicherung, um etwaige Schadensersatzansprüche seitens des Vermieters abzuwehren und helfen Ihnen dabei, Ihren Kautionsrückforderungsanspruch durchzusetzen.